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Informationsbroschüre zum Budget für Arbeit

Der niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Karl Finke bietet für das in diesem Jahr in Niedersachsen eingeführte Budget für Arbeit einen kurzen Ratgeber an.

"Da uns zu diesem Projekt täglich Fragen erreichen, haben wir diese samt Antworten zusammengetragen", so Karl Finke. "Unseren zunächst in kleiner Auflage herausgegebenen Ratgeber betrachten wir vor allem auch als Aufforderung zur Teilhabe an die Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Sie sollen uns ihre offenen Fragen und Anregungen übermitteln", sagte Finke. Geplant sei, den Ratgeber um diese Inhalte zu erweitern und so die Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aktiv einzubinden.

Seit dem 1. Januar 2008 können Menschen mit Behinderungen das so genannte Persönliche Budget in Anspruch nehmen. Damit erhalten sie das Geld, das bisher die Anbieter von Maßnahmen bekamen, selbst in die Hand. Sie können dann eigenverantwortlich entscheiden, welche Hilfen von welchen Anbietern sie selbst nutzen wollen. Das Land Niedersachsen geht mit dem Budget für Arbeit noch weiter: Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, können sich den Betrag, den ihr Werkstattplatz kostet, auszahlen lassen. Mit dem Geld können sie dann gegebenenfalls notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz bezahlen oder den Betrag an einen Arbeitgeber weitergeben. Damit soll ein zusätzlicher Anreiz zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gegeben werden.

Die Broschüre kann angefordert werden beim: Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Postfach 141 30001 Hannover Tel.: 0511/120 4009