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InterviewJoergBungart

1. Herr Bungart, sie sind Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) e.V., welches waren die Beweggründe der BAG für die Mitarbeit als Partner im Rahmen von JobBudget?

Auf der Basis des Konzepts Unterstützte Beschäftigung (vgl. http://bag-ub.de/ub/idx_ub.htm(Links überprüfen)) engagiert sich die BAG UB seit ihrer Gründung in den Bereichen Qualifizierung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Auch zum Thema Persönliches Budget in Arbeit und Ausbildung bietet die BAG UB seit längerem Information sowie Beratung an und dokumentiert regelmäßig die aktuellen Entwicklungen. In JobBudget sind wir vor allem für die Evaluation der Projektaktivitäten und die Koordination der Weiterbildungsangebote zuständig. Beides sind langjährige Schwerpunkte unserer Angebote. Insofern ergänzt und erweitert das Projekt JobBudget zentrale Inhalte unserer Arbeit. Durch JobBudget sollen konkrete berufliche Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung geschaffen werden. Ein Ziel, dass für die BAG UB von besonderer Bedeutung ist. Das Projekt bietet die Chance, die Zusammenarbeit mit wichtigen Kooperationspartnern zu vertiefen. Die erforderliche Fachkompetenz im Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist gemeinsam weiter zu entwickeln und bundesweit zu etablieren. Darüber hinaus sind Beispiele erfolgreicher Kooperation zwischen WfbM und anderen Anbie-tern bekannt zu machen. In diesen Zielsetzungen liegen das innovative Potential und die Ver-antwortung des Projekts JobBudget.

2. Wo sehen sie vor dem Hintergrund der im Projekt geplanten Verknüpfung von WfbM Leistungen und ambulanten Integrationsdienstleistungen die speziellen Herausforderungen vor denen das Projekt steht?

Es gibt bereits seit längerem konkrete Erfahrungen, wie die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgreich gelingen kann. Diese gilt es aufzugreifen und gleichzeitig die besonderen Erfordernisse bei der Planung und Durchführung der Angebote an den fünf Projektstandorten zu berücksichtigen. Manche, bereits heute vorliegende Erkenntnisse sind sicher nutzbar, jedoch ist nicht alles 1:1 auf andere Regionen übertragbar. So beziehen sich die bisherigen Erfahrungen eher auf Ballungsgebiete und wirtschaftlich vergleichsweise starke Regionen. Es liegen jedoch kaum Erkenntnisse über den Unterstützungsaufwand in eher strukturschwachen Gebieten vor. Anzunehmen ist, dass dort u.a. der Akquiseaufwand und die Fahrzeiten der Fachkräfte zu den Betrieben, z.B. zur Praktikumsbegleitung, deutlich höher sind. Möglich ist auch, dass der Unterstützungsbedarf der Teilnehmenden vielseitiger als bei den etablierten Anbietern ist (z.B. durch andere oder erweiterte Zielgruppen) und damit neue bzw. differenziertere Anforderungen an Inhalt und Intensität der Unterstützung gestellt werden. Dies betrifft auch die Kooperation mit regionalen Netzwerkpartnern. Bei der systematischen Kooperation zwischen WfbM und externem Anbieter wird weitgehend Neuland betreten. Dies gilt insbesondere für die zentrale Aufgabe der Entwicklung und Verpreislichung von Leistungsmodulen für den Übergang von WfbM auf den allgemeiner Arbeitsmarkt. Entscheidend ist wohl, dass die Partner in JobBudget den Zeitrahmen nutzen, um vielseitige Erfahrungen zu sammeln und aufzubereiten, so dass eine Übertragung der Ansätze auch in weitere Regionen so gut wie möglich gelingen kann.

3. Wo steht Deutschland im Moment in Bezug auf den Komplex der Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie der Förderung und Begleitung behinderter Menschen und wie kann dieser Personenkreis von JobBudget profitieren?

JobBudget fängt, wie gesagt, nicht bei Punkt „Null“ an. Sonst wäre selbst der hier zur Verfügung stehende Zeitraum nicht ausreichend. Wir wissen grundsätzlich, wie die Integ-ration in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Sicherung des Arbeitsverhältnisses gelingen kann. Vieles hat sich in den letzten 10-15 Jahren entwickelt; ausgehend von Schulen, WfbM, Integrationsfachdiensten und anderen Anbietern sowie unter Beteiligung und mit Initiative der entsprechenden Verbände und Leistungsträger. Auch das Bundesarbeitsministerium begleitet und unterstützt seit Langem aktiv diesen Prozess. Nicht zuletzt das Konzept der Unterstützten Beschäftigung bietet ein zentrales Instrumentarium, wie z.B. Job Coaching (Begleitung und Unterstützung direkt am Arbeitsplatz und im Betrieb), dessen praktische Wirksamkeit mehrfach bewiesen ist. Entsprechende Angebote stehen jedoch heute Menschen mit Behinderung lediglich in einigen wenigen Regionen zur Verfügung. Darauf verweisen nicht zuletzt behinderte Menschen, sowie ihre Eltern und Angehörigen immer wieder selbst. Der besondere Nutzen von JobBudget sollte deshalb letztendlich die flächendeckende Umsetzung von Angeboten der betrieblichen Qualifizierung und Beschäftigung für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf sein. Die Partner in JobBudget, und dazu zähle ich auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), tragen nun die Verantwortung, diesen berechtigten Erwartungen auch nachzukommen. Dann entstehen ganz konkrete Wahlmög-lichkeiten, zuerst an den Projektstandorten und zunehmend auch anderswo.

4. Wie schätzen Sie die Möglichkeiten der Nutzung des Persönlichen Budgets im Rahmen von WfbM ein, worin bestehen Hemmnisse?

Hiermit ist ein sehr komplexes Thema angesprochen. Zunächst gilt: WfbM-Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungs – und Arbeitsbereich) sind grundsätzlich budgetfähig und es gibt bereits heute eine Reihe von Beispielen. Das Budget kann z.B. genutzt werden, darauf verweist auch das BMAS, um auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz jenen Anbieter zu wählen (WfbM oder/und externer Dienstleister), der die Begleitung und Unterstützung durchführt. Gleiches gilt für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich. Eine wichtige Voraussetzung ist die Entwicklung und Verpreislichung von Leistungsmodulen, wie in JobBudget vorgesehen und vom BMAS eingefordert. Dies gilt vor allem dann, wenn der/die Budgetnehmer/in einzelne Module bei verschiedenen Anbietern einkaufen möchte. Das BMAS verdeutlicht jedoch in Stellungnahmen unter Bezug auf das geltende Recht, dass bei der Inanspruchnahme eines externen Anbieters über das Persönliche Budget eine „formale Anbindung“ an die WfbM vorliegen muss. Das bedeutet, dass diese Möglichkeit nur dann besteht, wenn die extern angebotene Dienstleistung in „Abstimmung mit der Werkstatt und in Verantwortung der Werkstatt“ erfolgt. Wie gesagt, dies ist die aktuelle Rechtslage bzw. deren Auslegung. Für manche behinderte Menschen stellt dies, das zeigen Rückmeldungen an die BAG UB, ein Hemmnis bei der Nutzung des Persönlichen Budgets im Rahmen von Werkstattleistungen dar. Es gibt jedoch andere Auffassungen zum geltenden Recht. Diese gehen davon aus, dass selbstverständlich ein Leistungsanspruch vorliegen muss, dieser aber auch ohne „formale Anbindung“ an die WfbM durch einen externen Dienstleister über das Persönliche Budget in Anspruch genommen werden kann. „Eine solche Gestaltung des ‚Wie’ der Leistung stellt grundsätzlich keine andere bzw. neue Leistung dar“. Diese und andere Begründungen sind nachzulesen im Artikel „Rechtsfragen und Gestaltungsmöglichkeiten beim Persönlichen Budget für die berufliche Teilhabe“ (Mai 2008) von Kerstin Rummel (Rechtsanwältin), die auch am Rechtsgutachten im Rahmen des Bundesmodellprojektes zum Persönlichen Budget beteiligt war. Frau Rummel betont, dass mit der Zielvereinbarung ebenfalls ein adäquates „Steuerungsinstrument zur Verfügung steht, welches auch zur Sicherung von Struktur- und Prozessqualität eingesetzt werden kann“ (Sicherung professioneller Standards). Zudem verweist sie auf die besondere Stellung der Ergebnisqualität, die der Bewertung durch die Budgetnehmer/innen einen hohen Rang einräumt. Im Artikel von Frau Rummel findet man auch rechtlich begründete Lösungsansätze zu einem weiteren Hemmnis. Dies betrifft z.B. Personen, die den Berufsbildungsbereich über das Persönliche Budget ambulant, also in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes mit Unterstützung durch einen externen Dienstleister und ohne formale Anbindung an eine WfbM durchführen wollen. Die Budgetnehmer/innen können derzeit ihren Versicherungsschutz im Krankheitsfall lediglich über den Verbleib in der Familienversicherung sicherstellen oder selbst freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse werden. Beiträge zur Rentenversicherung werden von den Leistungsträgern ebenfalls nicht gezahlt. Als Alternative zur Verantwortung der WfbM für die „Tragung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge“ ist denkbar, dass z.B. der „Budgetnehmer einen Budgetanteil für seine soziale Absicherung und Vorsorge erhält“ (siehe Rummel). Der BAG UB sind mittlerweile zwei Beispiele bekannt, in welchem der Leistungsträger auch so entschieden hat. Bei dem Problem der Sozialversicherung von BudgetnehmerInnen soll laut BMAS die neu einzuführende Leistung „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 38a neu SGB IX) Abhilfe schaffen. Es ist geplant, dass die Leistung ab Januar 2009 in Kraft tritt. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Leistung zukünftig jene „Sachverhalte erfasst, die bislang schon erfolgreich über das Persönliche Budget ‚abgewickelt’ wurden“ (siehe Rummel). Dies gilt auch deshalb, da die geplante Gesetzesgrundlage „Unterstützte Beschäftigung“ nur einen Teil des Konzepts Unterstützte Beschäftigung umfasst. Die BAG UB hat zu den genannten Fragestellungen rund um das Persönliche Budget im Januar 2008 eine Stellungnahme veröffentlicht, die zusammen mit dem Beitrag von Frau Rummel unter http://bag-ub.de/arbeitpb/index.htm(Links überprüfen) downzuloaden sind. Die BAG UB ist weiter im Gespräch mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern, so auch dem BMAS. Wir hoffen, dass auch das Projekt JobBudget einen Beitrag zur Beantwortung der noch offenen Fragen leisten wird. Im Kern geht es darum, das Persönliche Budget konsequent für WfbM-Beschäftigte nutzbar zu machen und damit für diesen Personenkreis die Wahlmöglichkeiten zu verbessern. Das bedeutet im Wesentlichen, den Leistungsanspruch nicht an die Institution, sondern an die Person zu binden. Zu dieser Zielsetzung gibt es eine hohe Übereinstimmung zwischen den Verbänden. Auf dieses Erfordernis weist auch die BAG:WfbM in ihrem Positionspapier „Mut zur Zukunft“ ausdrücklich hin.

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Zuletzt geändert am 22.09.2008, um 15:09 CEST